Steuerberatung für Immobilienportfolios
Ab einem gewissen Vermögen wird die steuerliche Gestaltung Ihres Immobilienportfolios zur strategischen Notwendigkeit.
Wir betreuen Investoren, Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen mit Immobilienvermögen ab 5 Millionen Euro – und wissen aus langjähriger Erfahrung: In dieser Vermögensklasse entscheiden nicht einzelne Steuertricks über den Erfolg, sondern durchdachte Strukturen und vorausschauende Planung.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Immobilieninvestments sind komplex und variieren erheblich je nach Struktur, Nutzungsart und Haltedauer. Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer auf Mieteinnahmen, Schenkung- und Erbschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer bei gewerblicher Prägung – all diese Faktoren beeinflussen die Rendite Ihres Portfolios nachhaltig.
Wir zeigen Ihnen einen sicheren und für Sie optimalen Weg durch das deutsche Steuerrecht und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strukturen, die nicht nur heute, sondern auch für die nächste Generation Bestand haben.

Bei Immobilienvermögen ab 5 Millionen Euro geht es nicht mehr um einzelne Abschreibungsmöglichkeiten, sondern um die richtige Vermögensarchitektur. Unsere Beratung fokussiert sich auf drei zentrale Bereiche:
Eine steuerlich optimierte Strukturierung, etwa über Kapitalgesellschaften, kann die laufende Besteuerung Ihrer Mieteinnahmen deutlich reduzieren. Ob und in welchem Umfang sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht über einen pauschalen Steuersatzvergleich beantworten. Wir prüfen das gerne individuell für Sie.
Ob sich das Optionsmodell im Einzelfall lohnt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Wir prüfen gerne, ob diese Gestaltung für Ihr Portfolio sinnvoll ist.
Für diversifizierte Portfolios entwickeln wir mehrstufige Holdingstrukturen, die nicht nur steuerliche Vorteile bieten, sondern auch Haftungsrisiken minimieren und flexible Exit-Strategien ermöglichen.


Wie hoch Erbschaft- oder Schenkungsteuer tatsächlich ausfällt, hängt stark vom Einzelfall ab, etwa vom Verwandtschaftsverhältnis, der Steuerklasse und den persönlichen Freibeträgen. Ohne strukturierte Nachfolgeplanung bleibt hier häufig erhebliches Gestaltungspotenzial ungenutzt.
Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Nachfolgekonzepte unter Einbindung von:
Die richtige Struktur sichert nicht nur steuerliche Vorteile, sondern gewährleistet auch den Erhalt Ihres Vermögens über Generationen hinweg.
Für Investoren mit grenzüberschreitendem Immobilienbesitz oder internationaler Steueransässigkeit entwickeln wir konforme Strukturen unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, ATAD-Richtlinien und CFC-Regelungen. Unsere Expertise umfasst die Beratung bei:
• Ausländischen Immobilieninvestments deutscher Steuerpflichtiger
• Deutschen Immobilienbesitz internationaler Investoren
• Steuerlicher Ansässigkeit und Treaty Shopping
• Meldepflichten nach DAC6 und AStG

Bei substanziellen Immobilienportfolios können steuerliche Fehlentscheidungen existenzielle Auswirkungen haben. Drei Risikobereiche erfordern besondere Aufmerksamkeit:

Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel ist bei aktiven Investoren kritisch. Die in der Rechtsprechung etablierte 3-Objekt-Grenze behalten wir für Sie kritisch im Auge. Eine Einstufung als gewerblicher Grundstückshändler hat zur Folge, dass die Steuerfreiheit nach 10 Jahren entfällt. Außerdem können weitere Nachteile entstehen:
Vermieten Sie eine Immobilie an Ihre eigene GmbH oder halten Sie mehrere Gesellschaften, lauern klassische Stolperfallen: Aus der Vermietung an das eigene Unternehmen kann eine sogenannte Betriebsaufspaltung entstehen. Ihre private Vermietung wird dann steuerlich zum Gewerbebetrieb. Sind Mieten oder Leistungen zwischen verbundenen Gesellschaften nicht marktüblich vereinbart, drohen zudem verdeckte Gewinnausschüttungen. Die finanziellen Folgen reichen von Steuernachzahlungen bis zu Strafzuschlägen.

Wir bieten Ihnen nicht nur steuerliche Compliance, sondern strategische Begleitung über den gesamten Investmentzyklus:
Unsere Mandanten schätzen die Verbindung aus steuerlicher Expertise und unternehmerischem Verständnis. Wir sprechen Ihre Sprache – ob es um Cap Rates, Leverage-Effekte oder Exit-Strategien geht – und übersetzen diese in steueroptimale Strukturen.
Spezialisierung auf vermögende Mandanten
Wir konzentrieren uns bewusst auf Immobilienportfolios ab 5 Millionen Euro. Diese Fokussierung ermöglicht uns, die spezifischen Herausforderungen und Möglichkeiten dieser Vermögensklasse in der Tiefe zu verstehen.
Interdisziplinäre Expertise
Immobiliensteuerrecht erfordert das Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete. Für die Vertragsgestaltung setzen wir uns gerne direkt mit Rechtsanwälten und Notaren in Verbindung oder setzen einen gemeinsamen Termin mit allen Beteiligten auf. So sind die steuerlichen Aspekte von Anfang an berücksichtigt.
Proaktive Beratung
Wir informieren Sie rechtzeitig über gesetzliche Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihr Portfolio. Steuergestaltung ist für uns ein kontinuierlicher Prozess, keine einmalige Transaktion.
Diskretion und Vertraulichkeit
Der Umgang mit substanziellem Vermögen erfordert absolute Diskretion. Ihre Vermögensverhältnisse und Strukturen behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit.
Wie groß die Differenz zwischen einer steuerlich optimierten und einer unstrukturierten Haltung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Erfahrungsgemäß liegt in dieser Vermögensklasse jedoch erhebliches Optimierungspotenzial.
Erfolgreiche Immobilieninvestoren verstehen Steuerberatung nicht als notwendiges Übel, sondern als strategisches Investment in die langfristige Performance ihres Portfolios. Die richtige Struktur schafft nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch operative Flexibilität, Haftungsschutz und eine solide Basis für den Vermögenserhalt über Generationen.
Wir begleiten Sie dabei mit der Expertise aus über 55 Jahren Beratung vermögender Mandanten im Immobilienbereich. Unsere Empfehlung: Investieren Sie in durchdachte Strukturen, bevor Sie investieren – nicht erst, wenn steuerliche Probleme bereits entstanden sind.

Für wen eignet sich Ihre Beratung?
Unsere Steuerberatung richtet sich an Investoren, Family Offices und vermögende Privatpersonen mit Immobilienportfolios ab 5 Millionen Euro und insbesondere auch an Bauträger, Immobilienentwickler und Grundstückshändler. Wir betreuen sowohl inländische als auch internationale Mandanten mit substanziellem Immobilienbesitz in Deutschland.
Welche Einsparungen sind durch optimierte Strukturen realistisch?
Die realistischen Einsparungen hängen von der individuellen Situation, der bestehenden Struktur und den Investitionszielen ab. Seriöse Pauschalaussagen sind hier nicht möglich. Gerne zeigen wir Ihnen in einem Erstgespräch das konkrete Potenzial Ihres Portfolios auf.
Lohnt sich eine Umstrukturierung bestehender Portfolios?
Eine Umstrukturierung verursacht zunächst Kosten (z. B. Grunderwerbsteuer, Notar- und Beratungskosten). Ob und wie schnell sich diese durch laufende Steuereinsparungen amortisieren, ist eine Frage des Einzelfalls. Wir erstellen für Sie eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung mit konkreten Zahlen.
Was kostet Ihre Beratung?
Wir rechnen grundsätzlich nach Steuerberatervergütungsverordnung ab, d.h. im Regelfall über Gegenstandswerte und Zehntelsätze, oder sofern von der Vergütungsverordnung vorgesehen nach Stunden.
Arbeiten Sie mit internationalen Mandanten?
Ja, wir betreuen regelmäßig internationale Investoren mit deutschem Immobilienbesitz sowie deutsche Mandanten mit ausländischen Immobilieninvestments. Den deutschen Teil grenzüberschreitender Strukturen beraten wir umfassend; für Fragen des ausländischen Steuerrechts empfehlen wir die Einbindung qualifizierter Berater vor Ort.